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Produkthaftung
und Schutz vor unberechtigten Gewährleistungsansprüchen
Schäden, die durch gefälschte Produkte
verursacht werden, können sehr hohe Forderung bei Produkthaftungsprozessen
nach sich ziehen. Vor allem dann, wenn Menschen zu Schaden
gekommen sind, z. B. bei technischen Produkten wie Ersatzteilen
der Automobil- und Luftfahrtindustrie, bei elektronischen Bauteilen
und Maschinenteilen oder bei Arzneimitteln, Kosmetika und Lebensmitteln.
Während eines Garantie- oder Produkthaftungsprozesses
ist es in der Regel schwer, langwierig und kostenintensiv,
vor Gericht eine Fälschung nachzuweisen. Hersteller tun
gut daran, ihre Produkte bereits im Vorfeld mit einer geeigneten
Methode als Originale zu kennzeichnen. Fälschungen ohne
Kennzeichnung werden damit sofort als solche entlarvt, Gerichtsverfahren
können so schnell abgeschlossen werden.
Produkthaftung gilt auch für Händler mit Handelsmarken
wie Baumärkte, Elektromärkte und andere Filialisten
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Nach
dem Produkthaftung-Gesetz (ProdHaftG) haften:
• der Hersteller des Endprodukts,
•
der Zulieferer eines Teilprodukts, soweit dieses fehlerhaft
war,
•
der Importeur einen Produkts von außerhalb der
EU,
•
der Händler, soweit das Produkt sein Warenzeichen,
seinen Namen oder eine andere Kennzeichnung trägt
(z. B. Handelsware von Filialisten),
•
der Lieferant, wenn der Hersteller des Produkts nicht
festgestellt werden kann.
Da alle aufgeführten Personen bzw. Firmen haften,
kann sich der Geschädigte den Finanzkräftigsten
heraussuchen.
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international vor Gericht als entscheidender Beweis
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So wird SECUTAG® Ihr bester Anwalt bei Produkthaftungsprozessen.
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Wenn
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